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Jobben

Jobben für die Studentenkasse

Das Jobben ist eine der beliebtesten Möglichkeiten zur Studienfinanzierung. Ob Minijob, Werkstudent oder Gewerbeschein - wichtig ist, ein "ordentlicher Student" zu bleiben und auf Einkommensgrenzen und maximale Arbeitszeit zu achten.

Ohne den klassischen Studentenjob wäre das Studium für viele Bachelor-Studierende finanziell gar nicht zu wuppen. Selbnst wei weiteren Geldquellen, wie BAföG oder Unterstützung durch die Eltern, wird es schnell knapp in der Studentenkasse. Neben dem finanziellen Lohn bietet das Jobben auch wertvolle praktische Erfahrungen. Damit sich die Arbeit aber wirklich bezahlt macht, sollten die verschiedenen Beschäftigungsarten, Einkommensgrenzen und steuerlichen Auswirkungen sorgfältig gecheckt werden.

Beschäftigungsarten fürs Jobben im Bachelorstudium

Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, neben ihrem Studium zu arbeiten. Die häufigsten Beschäftigungsformen sind:

  1. Minijobs: Die klassischen Nebenjobs, sogenannte geringfügige Beschäftigungen, die ein Einkommen von maximal 538 Euro pro Monat (ab Januar 2025: 556 Euro) erlauben. Minijobber sind in der Regel von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, müssen jedoch Rentenversicherungsbeiträge zahlen, von denen sich Studierende aber befreien lassen können.

  2. Werkstudentenjobs: Diese Stellen sind auf Studierende zugeschnitten und erlauben ein Einkommen über der Minijob-Grenze. Werkstudenten können bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten und sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, solange das Studium im Vordergrund steht​.

  3. Semesterferienjobs: In den Semesterferien können Studierende auch ohne Einkommensobergrenze arbeiten, wobei eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu 70 Arbeitstagen oder drei Monaten erlaubt ist, ohne zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen​.

  4. Selbstständige Tätigkeiten: Einige Studierende entscheiden sich, als Selbstständige zu arbeiten, z. B. in kreativen Berufen oder als Nachhilfelehrer. Hier gelten andere Regelungen bezüglich der Einkommensermittlung und Sozialversicherung, vor allem wenn das Einkommen regelmäßig 505 Euro übersteigt​.

Einkommensgrenzen und Steuern beim Studentenjob

Das Einkommen aus einem Nebenjob hat Auswirkungen auf verschiedene finanzielle Unterstützungen, wie BAföG und Kindergeld.

  • BAföG: Studierende dürfen in der Regel bis zu 6.240 Euro brutto innerhalb von zwei Semestern verdienen, ohne dass sich dies negativ auf ihre BAföG-Förderung auswirkt. Verdienen sie mehr, wird ein Teil des Einkommens angerechnet​.

  • Kindergeld: Studierende, die unter 25 Jahre alt sind, dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben. Dies gilt auch für Minijobs​.

  • Steuern: Bis zu einem Einkommen von 11.604 Euro jährlich (Grundfreibetrag) müssen keine Steuern gezahlt werden. Für Minijobs bis zur 538-Euro-Grenze fallen keine Lohnsteuern an​.

Vor- und Nachteile des Jobbens im Bachelor-Studium

Neben dem benötigten Einkommen können die praktischen Erfahrungen aus einem Nebenjob den Einstieg ins spätere Berufsleben erleichtern, da Studierende wertvolle Kompetenzen erwerben und berufliche Netzwerke aufbauen können. Allerdings erfordert die Kombination von Studium und Arbeit ein gutes Zeitmanagement, Disziplin und letztlich auch gewisse Leistungsbereitschaft. Zu viel Arbeit kann aber auch negative Auswirkungen auf den Studienverlauf oder gar -erfolg haben. Wichtig ist, die individuelle Balance zu finden und die finanziellen sowie akademischen Ziele in Einklang zu bringen. Außerdem müssen die steuerlichen Auswirkungen abgewogen und ggf. Einkommengrenzen berücksichtigt werden, damit sich der Nebenjob auch wirklich bezahlt macht.

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Aschaffenburg, Bayern

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